Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie, der Verbraucherkreditrichtlinie und zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht ist am 5.11.2008 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Nachdem das Gesetz vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet wurde, soll es am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Die aufgeführten Richtlinien werden mit diesem Gesetz in nationales Recht umgesetzt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erläutert dazu: "Mit dem heute beschlossenen wird das Schutzniveau für die Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert. Das gilt sowohl für den Abschluss als auch für die Durchführung von Darlehen. Verbraucher werden besser über den Vertragsinhalt informiert und unseriösen Lockvogelangeboten wird ein Riegel vorgeschoben. Außerdem vereinfachen wir die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen und schaffen mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Musterbelehrungen. Darüber hinaus schaffen wir für den europäischen Markt einheitliche Rechte und Pflichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Davon profitieren die Kunden und die Zahlungsdienstleister."
Teil 1: Entwurf zu neuem Verbraucherschutzgesetz beschlossen
Teil 2: Verbraucherdarlehen: Werbung, Muster und Kündigung
Teil 3: Zahlungsverkehr - europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten
Teil 4: Neue Vorschriften für das Widerrufsrecht und Rückgaberecht