Schulgeld 2009: Förderung für hilfebedürftige Kinder aufgestockt

Mehr Kindergeld – höhere Steuerfreibeträge – Absetzbarkeit von Haushaltshilfen – Schulmittelhilfe als Geld- und Sachleistungen, Schulgeld

Bücher, Collegeblocks, Schreibgeräte und andere Unterrichtsmaterialien verschlingen im Laufe eines Schuljahres viel Geld. Besonders, wenn die Eltern der Schüler Sozialleistungen beziehen kann das zum Problem werden. Daher setzt sich der Bundesrat wiederholt für eine uneingeschränkte staatliche Unterstützung solcher Familien ein. In einer Stellungnahme vom 07.11. zum geplanten Familienleistungsgesetz heißt es, dass hilfebedürftige Kinder und Jugendliche aller Schulklassen finanzielle Hilfen für Schulmittel erhalten sollen.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass diese Schüler nur bis zum Abschluss der 10. Klasse zum Schuljahresbeginn jeweils 100 Euro für den Schulmittelbedarf als Zuschuss erhalten. Dies widerspricht jedoch der politischen Zielsetzung, den Anteil der Personen mit höherem Bildungsabschluss zu erhöhen, wie die Länder einwerfen.

Geldleistungen sollen in Zukunft in geprüften Einzelfällen durch Sachleistungen ersetzt werden können, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen. Der Bundesrat spricht sich erneut dafür aus, Regelleistungen und Regelsätze gemäß dem kinderspezifischen Bedarf jeweils individuell zu bemessen.

Da die Regelungen des Regierungsentwurfs Auswirkungen auf die Lastenverteilung bei Familienleistungen haben, fordert der Bundestag eine entsprechende Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Die Ankündigung der Bundesregierung, die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auszuweiten, hat der Bundestag ausdrücklich begrüßt.

Kinderreiche Familien sollen durch das Familienleistungsgesetz und den dadurch entstehenden finanziellen Entlastungen besser unterstützt werden. Neben der Schulmittelhilfe soll der steuerliche Kinderfreibetrag von 192 auf 3.840 Euro erhöht werden. Ein weiterer Teil des Maßnahmenpakets ist die Aufstockung des Kindergeldes: 10 Euro mehr für die ersten beiden Kinder, für alle weiteren Kinder jeweils 16 Euro zusätzlich. Und um berufstätige Eltern zu unterstützen ist geplant, dass Haushaltshilfen ab 2009 stärker als bisher steuerlich geltend gemacht werden können.