Der Bundesrat plant, den Mittelstand bei der geplanten Mauterhöhung zum 01.01.2009 zu entlasten. Die Zustimmung zur Gebührenanhebung macht er deswegen davon abhängig, dass die vorgesehenen Mauthöhen entsprechend geändert werden. Gefordert ist die Senkung der Gebühr für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S3 bis Ende 2010 um zwei Cent. Es handelt sich bei der Schadstoffklasse S3 um den größten Teil des Lastverkehrs. Die Gebühr in den übrigen Kategorien sollen um jeweils 0,1 Cent erhöht werden, um trotzdem ausreichende Mittel für Verkehrsinvestitionen einzunehmen. Die durch die Mauterhöhung erzielten Mehreinnahmen sollen nach Ansicht des Bundestages sowohl für die Verkehrsinfrastruktur als auch für Harmonisierungsleistungen zu Gunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes eingesetzt werden.
Weiterhin fordert der Bundesrat die umfangreichere Bereitstellung finanzieller Mittel durch Bundesregierung und Bundestag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Ab 2009 sollten hierfür jährlich insgesamt 6,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um die bestehende Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu beenden und die geplante Steigerung der Effizienz des Verkehrssystems nicht zu gefährden.
Hauptanliegen der Mauterhöhung ist der Anreiz zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und die Förderung des Einbaus von Partikelminderungssystemen. So wird in Zukunft bei Erhebung der Mautsätze noch stärker als bisher nach der jeweiligen Emissionsklasse der Lastwagen differenziert. Die mittlere Maut-Kategorie mit den Schadstoffklassen S3 und S4 wird in zwei neue mittlere Maut-Kategorien aufgespalten.