Meister-BAföG wird überarbeitet

  1. 14.11.2008 09:58
  2. Geldanlagen
  3. Tarifeverzeichnis

Die geplante Reform der Aufstiegsfortbildungsförderung ist laut Bundesrat teilweise verbesserungsfähig. Insbesondere die erschwerten Zugangsvoraussetzungen einer Fachhochschulausbildung im Gegensatz zu anderen Aufstiegsfortbildungen müssten deutlicher geregelt werden. Desweiteren spricht sich der Bundesrat dafür aus, die Rückzahlungspflichten für Fördergelder an die BAföG-Regelungen anzupassen, da dies sich schon seit Jahren bewährt.

Hingegen hält der Bundesrat es für verfehlt, erfolgreichen Prüfungsabsolventen weitere 25% der Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung zu erlassen, da dies keinen wirklichen Anreiz gäbe, die Prüfung zu bestehen. Die wirklichen Ursachen lägen meist im persönlich-finanziellen Bereich und würden durch einen geplanten Bonus nicht behoben, so der Bundesrat.

Die Bundesregierung hat zur Reform des Meister-BAföG einen ausführlichen Maßnahmenkatalog vorgelegt, in dem unter anderem der Anwendungsbereich des Aufstiegfortbildungsförderungsgesetzes erweitert wird. In Zukunft sollen auch Fortbildungen in der ambulanten und stationären Pflege sowie Fortbilligungswillige mit Kindern vermehrt gefördert und unterstützt werden.
Eine weitere Erleichterung sieht der Gesetzesentwurf für Fortbildungswillige mit Migrationshintergrund vor. Die finanzielle Förderung soll in Zukunft nicht mehr auf eine Mindesterwerbsdauer gestützt sein, sondern allein auf die Länge des Aufenthalts in Deutschland und den Aufenthaltsstatus.






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