Betreuungsgeld: Kinderförderungsgesetz wird Betreuung von Kindern verbessern

  1. 18.11.2008 08:54
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Der Bundesrat hat am 07.11. dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zugestimmt. Ministerin von der Leyen begrüßt diese Entscheidung: "Die Länder stehen zu unserer Vereinbarung, den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland zügig voran zu bringen." Das geplante KiföG soll spätestens zum 01.01.2009 in Kraft treten. Ziel: Bis zum Jahr 2013 soll bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Platz in einer Kindestagesstätte oder einer Tagespflegeeinrichtung zur Verfügung stehen.

Das KiföG soll ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot ermöglichen, sodass Eltern echte Perspektiven zur Betreuung ihrer Kinder haben. Das KiföG wurde am 26.09.2008 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet.

Besonders die frühe Förderung von Kindern ist ein wichtiges Thema. Besonders Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen, werden von der neuen Regelung profitieren. Auch soll Arbeitssuchenden Eltern der Weg geebnet werden, in dem eben nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen sollen, sondern auch solche, die auf der Suche nach Arbeit sind.

Ab 01.08.2013 soll jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.
Bund und Länder hatten sich bereits 2007 auf die Finanzierung des Kinderförderungsgesetzes geeinigt. Der Ausbau wird bis 2013 zu einem Drittel vom Bund unterstützt, mit insgesamt vier Milliarden Euro. Für die notwendigen Mittel für Investitionen hat der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro errichtet. Geregelt wurde dies im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz vom 18.12.2007.

Um ein vielfältiges Betreuungsangebot zu erreichen, setzt die Bundesregierung auf die Kindertagespflege, weshalb ein Drittel der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden soll. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten werden klare Standards festgesetzt. Zum Beispiel darf eine Tagesmutter ohne Qualifikation grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen, die Bezahlung soll leistungsgerecht erfolgen. Für Eltern, die ihre bis 3jährigen Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen möchten oder können, soll ab 2013 eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.

Die Umsetzung der Pläne ist nach der Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden am 2. April 2007 in Rekordzeit gelungen. Ministerin von der Leyen: "Ein großer Erfolg, auf den wir stolz sein können und den Bund, Länder und Gemeinden nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung unternehmen konnten. Mit dem Beschluss des Bundesrates wurde heute die letzte Verpflichtung aus den Bund-Länder-Vereinbarungen erfüllt. Die Investitionsmittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind endgültig und unwiderruflich frei für die Länder."

Die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sind bereits verfügbar. "Fast alle Bundesländer haben die ihnen zugewiesenen Budgets für dieses Jahr bereits ausgeschöpft. Die Mittel werden sowohl von den neuen als auch von den alten Bundesländern abgerufen. Das zeigt mir: Überall im Land werden Betreuungsplätze geschaffen", so von der Leyen weiter.

Die Geschwindigkeit, in der das Kinderförderungsgesetz umgesetzt wird, ist von einem Bundesland zum nächsten unterschiedlich. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Sachsen sind besonders aktiv, andere Bundesländer brauchen eine längere Vorlaufzeit. Von der Leyen: "Wir sind mit den Ländern ständig im Kontakt und beobachten, dass sich der Mittelabruf dynamisch fortsetzt. Denn eines ist uns allen auch klar: Jetzt geht die Arbeit erst richtig los."





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