Eigenheimrente: Förderung der private Altersvorsorge

  1. 19.11.2008 08:28
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Immobilien als Wohneigentum sind eine beliebte und sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge. Der Erwerb von Wohneigentum wird jetzt staatlich gefördert, was für viele sicher ein Anreiz sein wird, sich mit dem Thema Wohneigentum noch ein Mal genauer zu beschäftigen. Die Experten der Badenia Bausparkasse haben wichtige Tipps zusammengefasst.

Nur die unmittelbare Finanzierung eines in Deutschland liegenden Eigenheims, welches ausschließlich als Hauptwohnsitz selbst genutzt wird, wird durch die Eigenheimrente unterstützt. Förderungswürdig ist weiterhin der Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften und der Kauf eines Wohnrechts im Seniorenheim.

Die Förderung besteht aus einer Grundzulage (154 Euro pro Jahr pro Erwachsenem), ggf. einem Sonderausgabenabzug und/oder einer Kinderzulage (185 Euro pro Kind, für nach 2008 geborene Kinder 300 Euro).

Besteht bereits ein Riester-Renten-Vertrag, kann dieser komplett zum Erwerb von Wohneigentum genutzt werden, ohne Rückzahlungsverpflichtung. Voraussetzung hierfür ist ein Sparguthaben von mindestens 10.000 Euro, was jedoch ab 2010 entfällt. Bei Vorliegen eines Riester-Vertrages erhält die maximale Förderung der Sparer, der 4% des Brutto-Jahreseinkommens aus dem Vorjahr (höchstens 2.100 Euro inkl. Zulagenanspruch) in einen Bausparvertrag einzahlt bzw. zur Tilgung eines Immobiliendarlehens nutzt.

Wichtig: Eigenanteile und Zulagen in Form von Spar- oder Tilgungsbeiträgen immer als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Bei Feststellen einer Steuerersparnis gibt’s Geld zurück. Auch Verbraucherzentralen empfehlen die attraktive staatliche Förderung durch die Eigenheimrente. So können die Zulagen auch als Sondertilgungen eingesetzt werden, man ist mehrere Jahre früher schuldenfrei und hat sogar dann noch die Möglichkeit, zusätzlich fürs Alter anzusparen.

Bei der Eigenheimförderung gibt es keine Einkommensgrenzen. Alle Beamten und gesetzlich rentenversicherten Personen haben Anspruch auf die Eigenheimrente. Selbstständige und Mitglieder besonderer Versorgungseinrichtungen wie z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte hingegen werden nicht gefördert.

Als Besteuerungsgrundlage wird bei der Eigenheimrente ein so genanntes Wohnförderkonto eingerichtet. Hier werden alle Zulagen, Spar- und Tilgungsbeträge erfasst und mit 2% p.a. verzinst. Hier gilt wie auch für alle Riester-Verträge: Die Beiträge sind zunächst steuerfrei. Der Gesamtbetrag wird mit Renteneintritt besteuert. Wählt man dabei die Zahlung der Steuerschuld auf ein Mal, erhält man 30% Abschlag. Als Alternative hat man die Möglichkeit, den vollen Betrag über maximal 25 Jahre verteilt zu versteuern.

Baufinanzierungsexperte Jörg Sahr von "finanztest" hat in "Die Welt" am 22.09.2008 eine Beispielsrechnung gebracht, die das Ganze verdeutlicht: "Ein 40-Jähriger kauft eine Immobilie, zahlt den KREDIT in 20 Jahren ab und erhält die maximal mögliche Riester-Förderung mit einer Tilgung von jährlich 2.100 Euro. Mit 65 Jahren geht der Mann in Rente. Auf seinem Wohnförderkonto sind dann 56.335 Euro aufgelaufen. Demnach muss er bis zu seinem 85. Geburtstag Jahr für Jahr 2.817 Euro versteuern. Im Monat sind das bei einem Steuersatz von 20 Prozent gut 50 Euro - ein überschaubarer Betrag. Die nachgelagerte Besteuerung ist bei Wohn-Riester somit deutlich günstiger als bei alternativen Verträgen. Wohn-Riester ist also äußerst rentabel."

Die Deutsche Bausparkasse Badenia bietet ab sofort Bauspar- und Finanzierungsprodukte für die Eigenheimrente an. Wer schnell reagiert, kann sich noch die volle Förderung für 2008 sichern! Weitere Informationen unter www.badenia.de.




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