Forderung von Schadenersatz bei Beratungsfehlern der Bank

  1. 24.11.2008 09:18
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Die Zeitschrift Finanztest berichtet in ihrer Dezember-Ausgabe, dass man unter Umständen von seiner Bank Schadenersatz fordern kann, wenn man auf Grund deren Falschberatung riskante Zertifikate und andere Wertpapiere erworben hat.

Allerdings müssen die Anleger die Falschberatung nachweisen, denn das Wissen um die falsche Beratung alleine, reicht nicht aus um Schadenersatz fordern zu können. Wird eine Bank mit solchen Vorwürfen durch seinen Kunden oder dessen Rechtsanwalt konfrontiert, verweist diese in der Regel auf die Niederschrift des Beratungsgesprächs, welches vom Kunden unterzeichnet wurde. Ist dieser dort als "risikobereit" eingestuft und hat dieses durch Unterschrift bestätigt, hat kaum eine Chance dagegen vor zu gehen.

Existiert jedoch keine solche Beratungsniederschrift, hat der Anleger gute Chancen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Berater der Bank den Kunden nicht darauf hingewiesen hat, dass der Verkauf der Kapitalanlage mit Provisionen für die Bank verbunden ist und insbesondere auch für Käufer von Lehman-Zertifikaten, die ab dem März 2008 erstanden wurden. Die Rechtsanwälte der Lehmann-Opfer sind der Ansicht, dass die Mitarbeiter der Bank spätestens ab dieser Zeit die Kunden darauf hätten hinweisen müssen, dass sich die finanzielle Situation bei Lehman gravierend verschlechtert hatte.

Möchte ein geprellter Anleger nicht gleich vor Gericht gehen, kann er die Schlichtungsstelle der Bank nutzen. Das dort geführte Verfahren ist kostenlos. Will der Anleger jedoch mit Zeugen belegen, dass er falsch beraten wurde, ist es besser gleich vor Gericht zu ziehen.

Nähere Informationen zum Thema finden sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.test.de.





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