Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat mitgeteilt, dass der Grenzpreis für Strom im Jahr 2007 auf 8,57 Cent pro Kilowattstunde und somit um 6,9% gestiegen ist. Der Erlös bei der Abgabe an Stromendverbraucher lag 2007 bei 10,93 Cent pro Kilowattstunde, was einer Steigerung von 4,5% gegenüber 2006 entspricht. Tarifkunden (Kleinstverbraucher und Haushalte) brachten einen Erlös von 16,11 Cent pro Kilowattstunde, was einem Plus von 4,9% gegenüber 2006 gleichkommt.
Der Grenzpreis berechnet sich aus den Stromlieferungen an Sondervertragskunden und ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom. Der Durchschnittserlös (Grenzpreis) enthält Stromsteuer, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Nicht berücksichtig werden Mehrwertsteuer und rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen.
Der Grenzpreis dient den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Stromlieferunternehmen den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, den Endverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.