Das Kolpingwerk Deutschland hat erneut gefordert, Eltern, die sich die Kindererziehung teilen und beide einer Teilzeitarbeit nachgehen, nicht zu benachteiligen. Das Kolpingwerk Deutschland teilt diese Forderung mit dem Zentralkomittee deutscher Katholiken ZAK.
Die jetzige Regelung und die neusten Beschlussfassungen zum Bundeselterngeldgesetz lösen die Probleme der Eltern, die einer Teilzeitarbeit nachgehen und sich gleichzeitig der Kinderbetreuung widmen nicht. Das Kolpingwerk fordert eine echte Wahlfreiheit für Eltern, die in der jetzigen Form nach Vollendung des 7. Lebensmonats des Kindes nicht gegeben ist. Eine solide Nachbesserung im Interesse der Eltern ist daher nach Ansicht des Kolpingwerkes und des ZAK unumgänglich.