Pflegereform 2009: Theoretisch gut, aber in der Praxis hapert’s

  1. 28.11.2008 10:11
  2. Private Krankenversicherung
  3. Tarifeverzeichnis

Der Verein für Existenzsicherung hat sich in einer Pressmitteilung zu den Neuerungen in der Pflegereform geäußert und auf Probleme hingewiesen. Sie befindet die Pflegereform im Ansatz für gut, da die Familienangehörigen entlastet werden und durch finanzielle Unterstützung professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. In der Theorie hört sich das alles gut an. Aber wie ist das mit der Umsetzung in der Praxis” Reichen die Vorsorgemaßnahmen, oder wäre der Abschluss einer privaten Krankenversicherung sinnvoll, um solchen Problemen im Altern zu umgehen”

Leider häufen sich die Fälle, in denen die notwendigen Hilfeleistungen auf Grund von falschen Beurteilungen und unnötigem Herauszögern von Gutachten nicht erfolgen. Wie hier geschehen:

Die 85jähirige Cäcilie P. ist leicht geistig verwirrt. Frau P. hat eine Enkelin (Angelika W.), die sich neben ihrer Vollzeitstelle in ihrer Freizeit um die Großmutter kümmert. Angelika W. beschloss dann vor 3 Jahren, ihre Großmutter in ein betreutes Wohnen zu geben, da dort im Notfall jemand für sie einspringen kann und sie den dort ansässigen Pflegedienst in Anspruch nehmen kann. Nun hat sich Frau P. Ende 2006 den Oberschenkelhals gebrochen, was den Pflegeaufwand für die Enkelin erhöhte. Sie änderte ihren Vollzeitvertrag in eine Halbtagsstelle, um die Pflege der Großmutter bewerkstelligen zu können. Der Gesundheitszustand der Frau P. nahm von Tag zu Tag ab. Nachdem die Einstufung in die Pflegestufe 1 bereits nach dem Oberschenkelhalsbruch erfolgte, beantragte die Enkelin nun 2007 die zweite Pflegestufe, da sie fachkundige und professionelle Hilfe brauchte. Sämtliche Anforderungen wurden erbracht, und dennoch wurde die Pflegestufe abgelehnt. Die Enkelin hakte nach und bekam zur Antwort, das Gutachten sei nicht eindeutig, weshalb der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ein erneutes Gutachten erstellen müsse. Monate vergehen und nichts passiert. Weder wird ein Termin vereinbart, noch bekommt die Großmutter ihre beantragte Pflegestufe 2. Angelika W. ruft daraufhin täglich bei der zuständigen Krankenkasse an und bekommt daraufhin einen Termin. Nachdem der Termin des MDK statt fand, erhielt sie zum wiederholten Male eine Ablehnung. Angelika W. gab sich nicht einfach damit zufrieden, denn der Gesundheitszustand verschlechterte sich stetig und ihre Großmutter wurde inkontinent. Alle Reinigungsarbeiten mussten von der Enkelin durchgeführt werden, was sie große Überwindung kostete. Erst als sie wieder jeden Tag bei der zuständigen Krankenkasse anruft, hinfährt und vor Ort einen Nervenzusammenbruch erleidet gesteht die Sachbearbeiterin ein, dass das Gutachten falsch beurteilt wurde und stimmt der Einstufung in die Pflegestufe 2 zu.

In diesem Fall war die Enkelin jung und hatte die Kraft und das Durchhaltevermögen sich zu wehren. Ohne ihre Enkelin hätte Frau P. ihre Ansprüche nicht durchsetzen können. Das ist leider kein Einzelfall! Der Verein für Existenzsicherung setzt sich in diesen Fällen ein und bittet Betroffene oder deren Angehörige um Benachrichtigung an: presse@vfe.de.

Weiterhin ist es sicher sinnvoll, sich frühzeitig um Zusatzversicherungen zu kümmern. Gesetzliche und Private Krankenversicherungen sowie Lebensversicherer bieten solche Zusatzversicherungen an.





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