Dem Gesetz zur Reform der Erbschaftssteuer wurde heute durch den Bundestag zugestimmt. Das Gesetz ist durch den Bundestagsbeschluss jedoch noch nicht endgültig verabschiedet, denn die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. In einer Sondersitzung am 05.12. soll das Reformpaket beraten und darüber entschieden werden. Bei Zustimmung kann das Gesetz bereits zum 01.01.2009 in Kraft treten.
Der ursprüngliche Referentenentwurf wurde im Wesentlichen übernommen, nur einige kleine Korrekturen wurden vorgenommen. Die durchgeführten Änderungen der Erbschaftssteuerreform betrafen lediglich Immobilien und Betriebsvermögen.
Immobilien, die vom Erben selbst bewohnt werden, bleiben steuerfrei, wenn sie an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vererbt werden. Um von der Steuer befreit zu werden muss der Erbe jedoch mindestens 10 Jahre nach Erbantritt in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen. Sind Kinder die Erben, gilt das gleiche wie zuvor über Lebenspartner geschrieben, nur ist hier die Quadratmeterzahl der Immobilie auf 200 qm Wohnfläche begrenzt.
Betriebsvermögen wird versteuert, indem der Verkehrswert zur Grundlage genommen wird. Um von der Erbschaftssteuer befreit zu sein sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Ein vererbtes Betriebsvermögen ist nach einer Haltefrist von 7 Jahren zu 85% steuerfrei, nach 10 Jahren zu 100%. Die Erben haben ein Wahlrecht zwischen beiden Varianten.
Die Reform gewährt eine Übergangsfrist für Erbfälle zwischen dem 01.01.2007 und 31.12.2008. Erben können innerhalb dieser Frist wählen, ob sie dem alten oder dem neuen Recht besteuert werden. Dieses Wahlrecht ist nicht auf Schenkungen anwendbar.