Unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat die vom Bundestag vorgelegte Gesetzesvorlage zur Familienförderung billigt, ergeben sich ab Januar 2009 folgende Änderungen:
Hilfen im Haushalt
Bisher wurden die Dienstleistungssparten "haushaltsnahe Dienstleistungen", "sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Haushalt" und "Betreuung und Pflege von Angehörigen" steuerlich separat betrachtet und hinsichtlich der Freibeträge unterschiedlich gehandhabt. Diese drei Gruppen werden nun gebündelt und zukünftig als eine Kategorie behandelt. Es können bis zu 20.000 Euro haushaltsbezogene Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Handwerkerrechnungen bleiben wie gewohnt absetzbar.
Kinderfreibetrag 2009
Der steuerlich absetzbare Freibetrag pro Kind steigt um über 200 Euro auf 3.864,00 Euro pro Steuerjahr. Bezieht man den Erziehungs- und Betreuungsfreibetrag mit ein kommt eine Familie künftig auf einen Freibetrag von 6.024 Euro pro Kind.
Kindergeld
Wie unter
Kindergeld 2009: 164 Euro und 195 Euro ab 2009 berichtet, steigt der monatliche Kindergeldbetrag
- für das erste und zweite Kund auf 164,00 Euro
- für das dritte Kind auf 170 Euro
- für das vierte Kind und alle weiteren Kinder auf 195 Euro.
Lehrmittelhilfe
Schülerinnen und Schüler einkommensschwacher Familien haben ab 2009 Anspruch auf zusätzliche finanzielle Hilfen von 100 Euro pro Schuljahr. Die Lehrmittelbeihilfe ist ausschließlich zum Einkauf von Schulbedarf und Lehrmaterial vorgesehen und wird im Zweifelsfall in Form von Coupons ausgegeben, um eventuellen Missbrauch von vorne herein zu vermeiden. Förderungsfähig sind Schüler einkommensschwacher Familien bis zum 10. Schuljahr.