Bessere Abschreibung von Investitionen ab 2009

  1. 11.12.2008 11:08
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Die ab dem 01.01.2009 für zwei Jahre geplante degressive Abschreibung von 25% auf bewegliche Wirtschaftsgüter ist Teil eines Plans der Bundesregierung, Unternehmen in wirtschaftlich harten Zeiten unter die Arme zu greifen.

Firmen können mit Hilfe der degressiven Abschreibung in den ersten zwei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern einen größeren Teil als bisher steuerlich absetzen. Als bewegliche Wirtschaftsgüter gelten zum Beispiel Maschinen, Computeranlagen, Stapler, Regalsysteme und Fahrzeuge. Mit der Anschaffung moderner Geräte, Maschinen und Transportfahrzeuge und deren zeitnahen Abschreibung können Betriebe auch weiterhin wettbewerbsfähig bleiben und Arbeitsplätze erhalten. Da der Bereich Maschinenbau eine der größten Säulen der deutschen Wirtschaft ist, soll es hier Möglichkeiten für Sonderabschreibungen geben. Ziel der neuen Regelungen ist es, die gesamtdeutsche Wirtschaft zu unterstützen und zu stabilisieren.

Eine weitere Maßnahme zur Ankurbelung der Wirtschaft ist die Verdopplung des Steuerbonus bei Handwerkerleistungen. Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltungen, die durch Fachbetriebe durchgeführt wurden, können künftig mit 20% (bzw. maximal 6.000 Euro Kosten) mehr als bisher steuerlich geltend gemacht werden.

Nach 2 Jahren soll überprüft werden, ob die befristete Steuerregelung den erwarteten positiven Effekt auf die Wirtschaft hatte. Ob die Neuregelungen dann weiter geführt werden, wird nach Prüfung der Fakten entschieden.




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