Örtliche Gasversorger haben in ihrem angestammten Versorgungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung und unterliegen daher bei ihrer Preisgestaltung bezüglich der Endverbraucherpreise der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden. Das hat der Bundesgerichtshof am 10.12.2008 entschieden.
Der niedersächsische Gasversorger Stadtwerke Uelzen GmbH versorgt in ihrem Gebiet Endverbraucher mit Erdgas. Seit Herbst 2005 wurden die Gaspreise mehrfach erhöht, bei den Stadtwerken Uelzen wie auch bei anderen Gaslieferanten im Umkreis. Gasverbraucher, die von den Preiserhöhungen betroffen waren, wandten sich an die niedersächsische Landeskartellbehörde mit der Bitte, die Gaspreise kartellrechtlich zu überprüfen. Diese ist dann zu dem Ergebnis gekommen, dass die Uelzener Stadtwerke von November 2005 bis März 2006 missbräuchlich höhe Jahresgesamtpreise forderten. Der Gasversorger wurde daraufhin von der Landeskartellbehörde dazu verpflichtet, den Gaskunden mit der Jahresabrechnung 2006 die zu viel erhobenen Gaspreise zurück zu erstatten. Je nach Abgabemange und den Zeiträumen geht es hier um Beträge von 0,3 bis 0,5 Cent pro Kilowattstunde.
Das Gasunternehmen hat daraufhin vor dem Oberlandesgericht Celle Beschwerde eingereicht. Dieser wurde statt gegeben und die Verfügung der Landeskartellbehörde aufgehoben mit der Begründung, die Stadtwerke Uelzen hielten keine marktbeherrschende Stellung inne, da sie auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für Wärmeenergie mit Konkurrenten wie Heizöl, Fernwärme und Strom in Wettbewerb stünden.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle wurde nun durch den Kartellsenat des Bundesgerichtshofs wieder aufgehoben. In Anlehnung an die bisherige Rechtssprechung hat der BGH den Markt für die Versorgung von Kleinkunden mit Erdgas als maßgeblich angesehen. Den Wärmeenergiemarkt als einheitlich zu bezeichnen mache keinen Sinn, da der Endkunde nicht einfach seine Heizung von Gas auf Strom oder andere Wärmequellen umstellen könne.
Die Angelegenheit wurde vom Bundesgerichtshof nun wieder an die Vorinstanz zurück verwiesen, da diese sich nicht mit der Frage befasst hat, ob die Stadtwerke ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben.