Abrechnung der Nebenkosten: Stichtag 31. Dezember

  1. 22.12.2008 10:17
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Wenn der Vermieter verschwitzt, die Abrechnung der Nebenkosten für 2007 bis zum 31. Dezember dem Mieter zuzustellen, dann ist dieFrist abgelaufen. Eine Nachforderung ist nicht mehr möglich. Auch wenn der Vermieter behauptet, er hätte die Abrechnungen 2007 und 2008 gemeinsam zusammengefsst an den Mieter übergeben wollen, steht dem das Bürgerliche Gesetzbuch entgegen. Gemäß § 556 Absatz 3 ist der Abrechnungszeitraum auf maximal 1 Jahr, also 12 Monate, begrenzt.

Die Experten der Rechtsschutzversicherung ARAG legen noch eins drauf: Kennt der Mieter die Rechtslage nicht und bezahlt eine zu spät erhaltene Abrechnung, so kann er sein Geld später zurückfordern. Wenn der Mieter durch Vorauszahlungen ein Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung erzielt hat, so kann er auch nach Ablauf des Jahres eine Rückforderung beim Vermieter geltend machen. Die gesamten Vorauszahlungen gibts für den Mieter unter entsprechenden Voraussetzungen dann zurück, wenn der Vermieter überhaupt keine Nebenkostenabrechnung erstellt hat. So wurde es in einem Urteil des BGH unter AZ.: VII ZR 220/05, VIII ZR 94/05 und VIII ZR 57/04 festgelegt.




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