Eltern sind nur dann zum Empfang von Kindergeld für volljährige Kinder berechtigt, wenn diese nicht mehr als 7.680 Euro verdienen. Überschreiten die Einkünfte der Kinder diese Grenze, müssen Eltern unter Umständen das komplette Kindergeld für das vergangene Jahr zurück zahlen. Finanzexperten der ARAG Versicherungen raten daher, gut zu rechnen und bei Bedarf die Einkünfte vor Jahresende etwas zu drosseln. Eines der Möglichkeiten wäre die Bruttoentgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge, was zum unterschreiten der Einkommensgrenze beitragen kann. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die im nächsten Jahr anstehenden Ausgaben für Fach- und Schulbücher sowie Computer und ähnliche für die Schule notwendigen Anschaffungen vorzuziehen und noch dieses Jahr zu kaufen. So kann der jährliche Pauschbetrag von 920 Euro für Werbungskosten überschritten und das zu versteuernde Einkommen gemindert werden.