Viele Rentenempfänger werden ab Januar 2009 geänderte Rentenauszahlungen erhalten. Durch den neuen Gesundheitsfonds, der ab dem neuen Jahr gilt, wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % für alle gesetzlichen Krankenversicherungen erhoben.
Mit der Änderung dieses Eigenanteiles für die Krankenversicherung
ändert sich in den meisten Fällen die Höhe des Auszahlungsbetrages für viele Rentenempfänger. Auf dem Kontoauszug stehen pünktlich zur Auszahlung im Januar 2009 die Einzelheiten und genauen Informationen zu den neuen Beträgen. Auch über die Berechnung der neuen Rentenhöhe werdend die Rentner im Januar 2009 durch die Deutsche Rentenversicherung auf Ihrem Bank-Auszug informiert.
Alle Rentner finden außerdem die entsprechenden Hinweise zur Buchung bei der Angabe des Verwendungszwecks. Der neue allgemein gültige Beitragssatz von 15,5 % steht ebenso auf den Auszügen und der dafür aufzuwendende Beitrag.
Wer freiwillig oder privat versichert ist, bereits Rente bezieht und einen Zuschuss zum Beitrag erhält, der kann in den nächsten Tagen mit einem Informationsbrief der Deutschen Rentenversicherung rechnen. Hier finden sich weitere Details zur Änderung der Höhe des Zuschusses.
Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet für eine weiterhin zuverlässige Auszahlung der veränderten Monatsbeträge mit ihrem Partner, der Deutschen Post, Abteilung Renten Service, zusammen. An den Auszahlungsmodalitäten ändert sich damit nichts.
Die Deutsche Rentenversicherung hat für Rentner und ihre Fragen sowie weitere Auskünfte eine kostenlose Hotline eingerichtet unter der Telefonnummer 0800 1000 48000. Man kann sich auch persönlich bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung informieren.