Änderungen in der Gesetzlichen Unfallversicherung ab 2009

  1. 23.12.2008 12:00
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Auf Grund der Reform der Unfallversicherung kommen ab dem nächsten Jahr eine Reihe von Änderungen auf den Arbeitgeber zu. Hintergrund der Veränderungen ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG), das der Bundestag im Sommer 2008 verabschiedet hat. Demnach ändert sich folgendes:

Unfallversicherung bei Ausübung eines Ehrenamtes

Vereine haben seit 2005 die Möglichkeit, ehrenamtlich tätige Funktionäre auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle zu versichern. Diese Möglichkeit wird nun auch auf politische Parteien ausgeweitet. Der dafür zuständige Versicherungsträger ist die vbg (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) in Hamburg.

Altlasten-Verteilung

Der bisherige Ausgleich der Altlasten der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird beginnend mit der Umlage für 2008 schrittweise auf die neue Lastenverteilung umgestellt. Zunächst trägt jede Berufsgenossenschaft Belastungen, die dem aktuellen Unfall-/Erkrankungsgeschehen der bei ihr versicherten Unternehmen gleichstehen. Darüber hinaus gehende Belastungen werden von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften übernommen.

Herstellende Unternehmen können nach dieser Umstellung mit Entlastungen rechnen. Dienstleistungsunternehmen hingegen müssen mit steigenden Beiträgen rechnen. Experten gehen davon aus, dass die Zusatzbelastungen in den wenigsten Fällen 0,2% der Lohnsumme überschreiten werden. Kleine und mittlere Unternehmen werden durch eine Freibetragsregelung bei der Verteilung geschont, während gemeinnützige Unternehmen komplett von der Lastenverteilung ausgenommen sind.

Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, die Beiträge wurden durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingezogen. Ab Januar 2009 ist der Arbeitgeber verpflichtet. den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugsstellen der gesetzlichen Krankenkassen zu überweisen.


Meldeverfahren

Es war bisher so, dass der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, die geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen mitteilen mussten. Die Beiträge zur Unfallversicherung für das zurückliegende Jahr errechnen sich aus dem Lohn- oder Entgeltnachweis.

Arbeitgeber müssen nun ab 2009 die Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen melden und dafür das so genannte Datenerfassungs-und-Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen, mit dem bereits heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gemeldet werden. Künftig werden also Einzelmeldungen pro Beschäftigtem notwendig. Das Erwerben einer Lohnbuchhaltungssoftware, die die entsprechenden Datenbausteine bereits enthält, ist anzuraten.





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