ARAG Verbrauchertipps: Sicherer Umgang mit Leuchtraketen, China-Böller & Co.

  1. 30.12.2008 17:34
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Kaum ist Weihachten um, hört man es vereinzelt schon krachen und knallen: Die Vorfreude auf das Neujahrsfest ist kaum mehr aufzuhalten und viele Leute beginnen jetzt schon, mit Böllern und Raketen das neue Jahr einzuläuten.

Dass Feuerwerkskörper nicht ungefährlich sind, sieht man jedes Jahr aufs Neue bei Feuerwehreinsätzen und in den Notfallambulanzen. Der unbedarfte Umgang mit Leuchtrakete & Co. hat schon den einen oder anderen Finger gekostet oder Gebäude in Brand gesteckt und Schäden in Millionenhöhe angerichtet.

Herstellung, Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern unterliegt strengen Richtlinien. In Deutschland in Umlauf gebrachte Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung zugelassen sein. Dabei werden sie in die Klassen I und II eingeteilt. Produkte der Klasse I wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Bengalisches Feuer sind das ganze Jahr über erhältlich. Feuerwerkskörper der Klasse II wie Leuchtraketen, Knallfrösche und China-Böller dürfen ohne Genehmigung jedoch nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden. Produkte der Klasse II dürfen grundsätzlich nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.

Experten der ARAG raten zur besonderen Aufmerksamkeit im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Haben sie keine ausreichend lange Zündschnur oder wirken beschädigt, dann lieber Finger weg! Auch wenn es nicht zur Partylaune passt: Auf jeden Fall die Gebrauchsanweisung und die Warnhinweise lesen, denn nach einem tragischen Unfall ist die Party erst recht geplatzt.





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