Am 28.10.2008 wurde bei der Lehman Brothers AG in Frankfurt der Entschädigungsfall festgestellt. Dies geschah durch die dafür zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Lehman Brothers Bankhaus AG ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen.
Die Einlegerdaten wurden durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH) im Bankhaus gesichert und es wurde zwischenzeitlich Kontakt mit den Einlegern aufgenommen, die über den weiteren Gang des Verfahrens informiert wurden. Der Einlagensicherungsfonds plant nach dem jetzigen Stand der Dinge, die Einleger Ende Januar 2009 zu entschädigen.
Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. schützt Kundeneinlagen inklusive auf den Namen lautende Sparbriefe bis zu einer Sicherungsgrenze von 285.105.000 Euro je Einleger.
Informationen zum aktuellen Verfahrensstand finden Sie unter: http://www.bankenverband.de/einlagensicherung und http://www.edb-banken.de.