Einigung zum Doppelbesteuerungsabkommen

  1. 05.01.2009 10:01
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Das Bundesministerium der Finanzen berichtet, dass Delegationen aus Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten sich in Verhandlungsgesprächen am 22./23.12.2008 auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt haben.

Es wurde insbesondere erreicht, den zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr mit den Vereinigten Arabischen Emiraten an den neuen OECD-Standard anzupassen. Weiterhin wurde ein weit reichender Informationsaustausch vereinbart. Das Finanzministerium sieht in den Vereinbarungen einen weiteren Schritt zur Durchsetzung der OECD-Grundsätze im Kampf gegen Steuerhinterziehung und unfairen Steuerwettbewerb.

Es wird keine Steuerprivilegien für Staatsfonds geben. Regelungen bezüglich der Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bleiben im Wesentlichen unverändert, besonders die Sonderklausel gegen Abkommensmissbrauch (Vorteilsbegrenzung) bleibt erhalten. Es wird bei Alterseinkünften und Lizenzgebühren eine Quellensteuer eingeführt werden.

Die deutschen Finanzbehörden werden die Doppelbesteuerung durch die Anrechnungsmethode vermeiden, da in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wesentlichen keine Steuern erhoben werden. Diese Tatsache wird durch die Bundesregierung besondere Berücksichtigung finden. Was die Besteuerung im Bereich der Förderung von Bodenschätzen angeht, so wird diese dem Belegenheitsstaat zugewiesen.

Das Ergebnis der Verhandlungen stellt einen guten Kompromiss dar. Auf der einen Seite wird der Pflicht der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag, ein faktisch neues Abkommen zu verhandeln nachgekommen. Auf der anderen Seite wird den besonderen bilateralen Beziehungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, mit denen eine strategische Partnerschaft besteht, Rechnung getragen.

Es wurde vereinbart, das Abkommen beiderseits umgehend zu unterzeichnen. Direkt nach Unterzeichnung wird der Text des Abkommens der Öffentlichkeit bekannt gegeben.





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