Gesetze und Regeln 2009: Die wichtigesten Änderungen 2009 auf einen Blick

  1. 03.01.2009 12:40
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Eine ganze Reihe von neuen Gesetzen und Regeln tritt ab Januar 2009 in Kraft. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken, es gibt mehr Kindergeld und der einheitliche Satz zur Krankenversicherung wird eingeführt. Nachstehend bietet Tarife-Verzeichnis.de eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen in 2009

Krankenversicherung 2009
Wie bereits Anfang 2008 feststand (siehe Krankenkassenbeitrag 2009: Steigerung auf 15,5%) wird der einheitliche Beitragssatz, der ab 01.01.2009 bundesweit gültig ist, 15,5% betragen. Außerdem können bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung Altersrückstellungen mitgenommen werden, was bisher nicht möglich war.

Arbeitslosenversicherung 2009
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ab 01.01.2009 von momentan 3,3% auf 2,8% sinken. Diese Anpassung ist zeitlich begrenzt, lesen Sie mehr im ausführlichen Bericht Arbeitslosenversicherung 2009: Senkung des Beitragssatzes zu diesem Thema.

Biodiesel: Ökosteuer 2009
2009 soll Biodiesel mit 3 Cent mehr als bisher versteuert werden: Die Ökosteuer steigt dann von 15 Cent pro Liter auf 18 Cent pro Liter. Die 2. und 3. Lesung im parlamentarischen Verfahren findet erst Ende März statt.

Kapitalerträge: Abgeltungsteuer 2009
Die ab 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte wird die Kapitalertragsteuer ersetzen. Gewinne aus Finanzanlagen wie Zinsen, Dividenden oder Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25% besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt jedoch nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige oder 1602 Euro für Verheiratete überschritten wird. Die Banken, bei denen die Kapitalanlagen bestehen, behalten die Abgeltungsteuer direkt ein und leiten diese an das zuständige Finanzamt weiter.

Unsere Berichterstattung zum Thema Abgeltungssteuer:


Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer 2009
Ab 2009 werden gemäß dem neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht alle Vermögenswerte mit ihrem wirklichen Wert (Verkehrswert) bewertet. Stark begünstigt wird mit der neuen Regelung die Kernfamilie im Erbfall: Witwen, Witwer und Kinder müssen demnach keine Erbschaftsteuer auf ein ererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen, solange sie diese mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Es gibt hier jedoch Restriktionen bezüglich der Wohnungsgröße. Ehepartner können für ererbtes sonstiges Vermögen einen Freibetrag von 500.000 Euro in Anspruch nehmen, Kindern steht ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro zu.
Im Detail berichteten wir unter
Reformpaket zur Erbschaftssteuer durch Bundestag verabschiedet und im Vorfeld unter Übereinkommen in Erbschaftssteuerreform.


Familienförderung und Kindergeld 2009
Ab dem 01.01.2009 steigt das monatliche Kindergeld für die ersten beiden Kinder um je zehn Euro pro Monat, alle weiteren Kinder bekommen je 16 Euro mehr. Ebenfalls wird der Freibetrag von 3.648 Euro auf 3.840 Euro pro Kind angehoben. So gelten zukünftig (zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag) Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro. Siehe im Detail unter Kindergeld 2009: 164 Euro und 195 Euro ab 2009

Schulbedarf und Schulgeld 2009
Wie unter Schulgeld 2009: Förderung für hilfebedürftige Kinder aufgestockt berichtet kann künftig Schulgeld für Privatschulen in Höhe von bis zu 5.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Schüler hilfsbedürftiger Familien haben ab 2009 Anspruch auf 100 Euro (pro Schüler/Jahr) für die Finanzierung von Schulbedarf. Diese Förderung wird bis zum Abschluss der 10. Klasse gezahlt.

Hauptschulabschluss 2009
Benachteiligte junge Arbeitslose haben in Zukunft einen Rechtsanspruch darauf, auf einen nachträglichen Hauptschulabschlusserwerb vorbereitet zu werden.

Funktelefone 2009
Das neue Telekommunikationsgesetz verbietet ab 01.01.2009 alte, schnurlose Telefone, die die Funkstandards CT1+ oder CT2 verwenden; die Zulassung der Frequenzbereiche erlischt. Wird dagegen verstoßen, droht ein Bußgeld.

Wärmedämmung 2009
Anforderungen an die Energieeinsparung in Neubauten und bestehenden Gebäuden werden verschärft. Ab 2009 muss in Neubauten auch Ökoenergie aus erneuerbaren Quellen zum Einsatz kommen. In Neubauten und nach größeren Sanierungen sollten sich Energieeinsparungen von bis zu 30% nachweisen lassen.





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