Die energiepolitischen Rahmenbedingungen für einen effizienten Umgang mit Energie werden 2009 weiter vorangetrieben. Hierzu Bundesminister Michael Glos: "Wir setzen den eingeschlagenen energiepolitischen Kurs konsequent fort. Ziel bleibt eine möglichst kostengünstige Energieversorgung durch die Stärkung des Wettbewerbs, eine möglichst effiziente Nutzung der Energie und ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien. Praktische Energiepolitik im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern ist die Summe vieler Einzelmaßnahmen."
Die wichtigsten Novellierungen und neuen Gesetze nachstehend in Kürze:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Die Förderung der kombinierten Nutzung von Strom und Wärme wird mit Hilfe des novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes weiter ausgebaut. Das Gesetz tritt zum 01.01.2009 in Kraft und soll bewirken, dass dort, wo Strom produziert wird, Abwärme nicht einfach in die Luft gehen sondern effizient genutzt werden soll.
Anreizregulierung der Netzentgelte
Die Anreizregulierung der Netzentgelte soll den Netzbetreibern Anreize für eine kosteneffiziente Betriebsführung setzen. Sie tritt am 01.01.2009 in Kraft. Die Netzbetreiber werden im Rahmen der Anreizregulierung zeigen können, wie leistungsfähig ihre einzelnen Unternehmen sind.
Transparenzinitiative
Ab dem 02. Quartal 2009 soll eine verbesserte Transparenz für den Stromverbraucher erreicht werden. Kraftwerksdaten werden bei der Strombörse veröffentlicht und Stromrechnungen müssen informativer und nachvollziehbarer gestaltet werden. So wird mit Hilfe der Transparenzinitiative die Stärkung der Verbraucher konsequent umgesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium wird dem Beispiel folgen und sein Informationsangebot unter www.energie-verstehen.de weiter ausbauen.
Novelle der Heizkostenverordnung
Der Verbraucher kann künftig mit Hilfe der novellierten Heizkostenverordnung seine Heizkostenrechnung durch sein Verbrauchsverhalten stärker als bisher beeinflussen. Was früher nur für Häuser galt, die vor 1066 fertig gestellt wurden, gilt nun für alle Immobilien: Der Mieter oder Käufer kann einen Gebäudeenergieausweise verlangen. So ist der Käufer/Mieter immer auf der sicheren Seite und weiß, was in Sachen Strom und Heizkosten auf ihn zu kommt.
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Nach dem novellierten EEG, das zum 01.01.2009 in Kraft treten wird, soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 30% Prozent angewachsen sein. Damit werden allerdings weit höhere Einspeisevergütungen verbunden sein, besonders in technologisch anspruchsvollen Bereichen, wie Offshore-Windkraft, Geothermiekraftwerken und Biogasverstromung.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Das ab 01.01.2009 geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen den Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich voranbringen.