Nachtspeicheröfen werden zum Auslaufmodell

  1. 05.01.2009 15:43
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Nach einem Beschluss des Bundestages dürfen die klimaschädlichen Nachtspeicherheizungen nur noch bis Ende 2019 eingesetzt werden. Das Parlament schaffte mit dem Energieeinsparungsgesetz zugleich die gesetzliche Grundlage für die dringend notwendige Einsparverordnung. Ziel der Einsparverordnung soll es sein, bei Neubauten eine Energie-Einsparung im Heizungs- und Wärmebereich von 30% zu erreichen.

In der gleichen Sitzung wurde den Betreibern von Blockkraftheizwerken per Übergangsregelung der Einsatz von Palm- und Sojaöl erlaubt. Die entsprechende Förderung von Bioenergie für die Stromproduktion kann so weiter gefördert werden und Betriebe sind nicht gezwungen, zu schließen. Eine für die Förderung von Ökostrom eigentlich notwendige Nachhaltigkeitsverordnung sollte von Anfang 2009 an vorliegen, um Regenwälder von einer klimaschädlichen Abholzung zu schützen. Koalition und FDP forderten nun die Bundesregierung auf, eine solche Verordnung schnellstmöglich zu beschließen. Sollten Soja- und Palmöl dann nicht mehr nachweisbar aus "nachhaltigem Anbau" stammen, ist eine weitere Förderung hinfällig.





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