Für das gerade erst gestartete neue Jahr 2009 gelten mit über 200 Steuerveränderungen härtere Regeln für Steuerzahler. Zum Abbau von Bürokratie sollen zum Beispiel der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber abgeschafft und die Rentenbezugsmitteilungen vereinfacht werden. Auch soll zur Anmeldung der Kapitalertragssteuer auf ab 2009 zufließende Kapitalerträge der elektronische Weg Pflicht werden.
Eine weitere wichtige Änderung: Die übliche Papier-Lohnsteuerkarte soll durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden. Datenschützer finden diese Änderung jedoch nicht besonders attraktiv und fürchten um die Sicherheit der Daten. Ziel der elektronischen Lohnsteuerkarte soll die Einrichtung einer zentralen Datenbank sein, in welcher alle steuerlichen Daten der Finanzämter und Gemeinden eingespeichert werden. So sollen unter anderem Angaben über Kinder, Ehepartner, Religionszugehörigkeit, Steuerklassen und eventuelle Freibeträge erfasst werden. Datenschützer sehen das Vorhaben kritisch.
Ab diesem Jahr wird es für Ehepartner möglich sein, ein neues Anteilsverfahren zur Einkünftebesteuerung zu wählen. So kann jeder Ehepartner genau den Anteil an Lohnsteuer zahlen, mit dem er zum Haushaltseinkommen beiträgt. Bringt ein Ehepartner also nur 25% des Familieneinkommens nach Hause, zahlt dieser auch nur 25% der gemeinsamen Lohnsteuer. So soll erreicht werden, dass dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen letztendlich mehr Lohn übrig bleibt und wieder mehr Anreize - besonders für die Frauen – geschaffen werden, ins Berufsleben zurück zu kehren.