Es ist amtlich. Nachdem die Länderpalamente den 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet haben, tritt er nun, ab 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Mit diesem Vertrag wurde beschlossen, dass die monatlichen Rundfunkgebühren um 24 Cent pro Radio auf eine Grundgebühr von 5,76 Euro angehoben werden und um 95 Cent für ein Radio und ein Fernsehgerät, was einer Grundgebühr von 17,98 Euro monatlich entspricht.
Die Verbraucher müssen sich ab 1. Januar 2009 auf folgende monatliche Rundfunkgebühren einrichten:
Ein Radio kostet 5,76 EUR
Ein Fernsehgerät kostet 17,98 EUR
Ein Radio und Fernsehgerät zusammen kosten ebenfalls 17,98 EUR
im 3-Monats-Zahlungsturnus kosten:
ein Radio 17,28 EUR
ein Fernsehgerät 53,94 EUR
Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 53,94 EUR
Sind kein Radio und/oder TV-Gerät vorhanden, dann gilt weiterhin eine Grundgebühr für ein so genanntes neuartiges Rundfunkgerät. Diese beträgt ab 1. Januar 2009 monatlich 5,76 Euro.
Aufpassen müssen die, welche die Gebühren mittels Dauerauftrag zahlen. Es erfolgt keine automatische Änderung, sondern der Verbraucher muss selbst beim Kreditinstitut seinen Auftrag auf die geänderte Höhe der Gebühren ändern.
Wer per Einzelüberweisung oder per Lastschrift seine Rundfunkgebühren zahlt, muss beim Geldinstitut nichts ändern lassen, sondern nur den höheren Betrag überweisen. Beim Lastschrifteinzug geschieht die Anpassung automatisch.