Das neue Wohngeldgesetz trat am 01.10.2009 in Kraft. Dazu Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee: "Mit dem neuen Wohngeld erreichen wir viel mehr Menschen. Wir helfen mit deutlich höherem Wohngeld vor allem Rentnerinnen und Rentnern und Familien mit Kindern. Die Verbesserungen können sich sehen lassen. Haushalte, die heute im Durchschnitt rund 90 Euro Wohngeld im Monat erhalten, bekommen künftig etwa 140 Euro, und viel mehr Menschen können Wohngeld erhalten. Gutes Wohnen bleibt damit auch in Zukunft bezahlbar."
Beim Bundesbauministerium liegt zum Thema eine Broschüre bereit. Diese kann auch im Internet abgerufen werden. Darin werden Fragen zum Wohngeld beantwortet und es stehen Tabellen zur individuellen Wohngeldberechnung bereit.
Bundesbauminister Tiefensee betont, dass Wohngeld kein Almosen sei, sondern Rechtsanspruch darauf bestehe: "Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Dieses Informationsblatt hilft dabei. Ich will damit möglichst viele Menschen erreichen. Es erläutert, wer berechtigt ist, wo man Wohngeld beantragt und wie es sich zusammensetzt."
Die Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld ist eine Neuerung, die aus der Wohngeldreform hervorging. "Alle, die zwischen Oktober 2008 und März 2009 Wohngeld beziehen, erhalten eine Einmalzahlung. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. So wird die gesamte Heizperiode dieses Winters in den neuen Wohngeldregelungen berücksichtigt. Damit entlasten wir die Menschen mit niedrigen Einkommen von den stark gestiegenen Energiepreisen“, so Tiefensee.
Um Bürokratie abzubauen und das Wohngeld zu vereinfachen, werden einheitliche Höchstbeträge für Mieten eingeführt, die unabhängig vom Baualter sind. Zudem werden diese um 10% angehoben. Die Tabellenwerte steigen um 8%, was in Zukunft deutlich mehr Menschen die Möglichkeit geben wird, Wohngeld zu beziehen. Der Großteil der Wohngeldempfänger setzt sich aus Rentnern und kinderreichen Familien zusammen.
Im Jahr 2008 wurden rund eine halbe Million Haushalte auf diese Weise unterstützt. Die Wohngeldnovelle hat dafür gesorgt, dass im Jahr 2009 rund 800.000 Haushalte wohngeldberechtigt sein werden.