Bußgeldkatalog 2009 ab 01.02.2009 wirksam.

  1. 04.01.2009 14:51
  2. KFZ-Versicherung
  3. Tarifeverzeichnis

Einen Monat Schonfirst gibt es noch im neuen Jahr 2009, dann tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft.

So kommen wir zum neuen Bußgeldkatalog

Anfang 2008 hat Herr Wolfgang Tiefensee (seit 2005 Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) einen Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erarbeitet und diesen dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Bundeskabinett (auch Bundesregierung, bestehend aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern) hat dem Entwurf zugestimmt und am 21.05.2008 die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Anschließend wurden die geplanten Änderungen dem Bundesrat (Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus den Mitgliedern der Landesregierungen) vorgelegt, dieser stimmte am 10. Oktober 2008 ebenfalls zu. Nachdem der Bundestag (Parlament der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus mind. 598 vom Volk gewählte Mitglieder) am 13. November 2008 ebenfalls die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen hat, musste der Bundesrat am 19. Dezember 2008 im zweiten Durchgang die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes noch billigen. Fertig und so haben wir ab dem 01.02.2009 einen neuen Bußgeldkatalog.

Die wichtigsten Änderungen im Bußgeldkatalog

Verkehrsverstoßbisheriges Bußgeld (EUR)geplantes Bußgeld ab 2009 (EUR)
unangepasste Geschwindigkeit50 EUR100 EUR
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot40 EUR80 EUR
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.)40 - 150 EUR70 - 200 EUR
zu geringer Abstand40 - 250 EUR (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)75 - 400 EUR (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) *)50 - 425 EUR (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)80 - 760 EUR (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts) *)40 - 375 EUR (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)70 - 600 EUR (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer60 EUR80 EUR
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen50 EUR80 EUR
Fehlverhalten an Bahnübergängen50 - 450 EUR80 - 700 EUR
gefährliches Überholmanöver40 - 125 EURVerdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)
Vorfahrt missachtet50 EUR100 EUR
Drogen und Alkohol am Steuer250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß)
500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten125250
Rote Ampel missachtet50 - 20090 - 360
Durchführung illegaler Kfz-Rennen200 EUR (Veranstalter)
150 EUR (Teilnehmer)
500 EUR (Veranstalter)
400 EUR (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz50 - 150 EUR80 - 270 EUR
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw)50 - 200 EUR (Fahrzeugführer Lkw)
75 - 225 EUR (Fahrzeughalter Lkw)
50 - 125 EUR (Pkw)
80 - 380 EUR (Fahrzeugführer Lkw)
140 - 425 EUR (Fahrzeughalter Lkw)
95 - 235 EUR (Pkw)
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten40 EUR (Fahrer)
200 EUR (Halter)
75 EUR (Fahrer)
380 EUR (Halter)


*) ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw

Bußgeldkatalog-Download

Vorgesehene Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand: 10.10.2008) (95 KB)




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