Bis Ende 2008 war es so, dass Sparer, die eine Finanzanlage tätigten und diese länger als ein Jahr behielten, die anfallenden Kursgewinne steuerfrei einbehalten konnte. Mit der Reform der Steuervorschriften ändert sich das ab dem 01.01.2009. Denn bis auf wenige Ausnahmen fallen auf alle privaten Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne 25% Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.
Bei herkömmlichen, nicht staatlich geförderten Investmentfondssparplänen reduziert die Abgeltungsteuer die Rendite massiv. Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Regelung, die vom Bundesverband Investment und Asset Management durchgeführt wurde, zeigt den Unterschied ganz deutlich: Bei einem Fondssparplan mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro wird eine jährliche Rendite von 8,3% angenommen. Dauert die Entnahmephase 20 Jahre und es werden 5% jährliche Rendite und Kapitalverzehr angenommen, hätte der Sparer nach altem Gesetz (also vor 2009) monatlich 977 Euro erhalten. Nach der neuen Regelung bleiben dem Sparer nur noch 769,00 Euro.
AWD-Finanzexperte Thorsten Sagmüllner: "Besonders hinsichtlich der eminent wichtigen Altersvorsorge ist die Abgeltungsteuer ein herber Schlag. Da wird seit vielen Jahren den Bürgern suggeriert, wie wichtig der Aufbau einer privaten Zusatzrente ist, um ihnen dann die Erträge zu beschneiden."