Seit Juli 2005 wurde die Pfändungsfreigrenze noch nicht wieder angehoben trotz der ständig jährlich steigenden Lebenshaltungskosten von mindestens ca. 2 Prozent, meldet der Verein für Existenzsicherung e. V. Sinn der Pfändungsfreigrenze ist es eigentlich, dem Schuldner einen angemessenen Teil des Einkommens sicherzustellen, damit er seinen Lebensunterhalt davon bestreiten kann. Denn nur so kann der Staat verhindern, dass der Schuldner Sozialhilfe in Form von Hartz IV beantragt und dem Fiskus damit auf der Tasche liegt.
Anpassung des Pfändungsfreibetrages
Ursprünglich sollte der Pfändungsfreibetrag aller zwei Jahre angepasst werden. Da aber 2007 beschlossen wurde, dass die Grenzen so wie bisher bestehen bleiben sollen, gilt bis zum heutigen Tage noch die Regelung von Juli 2005.
Welche Folgen hat die Nichtanhebung<7b>
Durch die Folgen der Nichtanhebung der Pfändungsfreigrenze müssen immer mehr Haushalte Hartz IV in Form von staatlicher Unterstützung beantragen. Das betrifft leider auch viele Menschen, die sich Hartz IV holen müssen, obwohl sie in einem festen Anstellungsverhältnis täglich einer geregelten Arbeit nachgehen. Mit 1,33 Millionen Bundesbürger sind dies eine halbe Million mehr als noch vor 2 Jahren. Das ist ein deutliches Zeichen für die Notwendigkeit, den Pfändungsfreibetrag unbedingt anzuheben.
Wer muss dafür aufkommen
Unstrittig ist, dass die Lebenshaltungskosten auch in der Zukunft kontinuierlich weiter ansteigen werden. Eine Nichtanhebung der Pfändungsfreigrenzen hat eine Mehrbelastung für sämtliche Steuerzahler zur Folge. Irgendwann kann dann diese Rechnung nicht mehr aufgehen, denn Steuererhöhungen ins Unermessliche sind nicht möglich.