Stärkung der Mieterrechte durch Bundesgerichtshof
Lukas Siebenkotten unterstrich aktuell nochmals das Urteil des Bundesgerichtshofes. Als Direktor des Deutschen Mieterbunden (DMB) kommentierte er die Entscheidung als wichtiges Urteil für alle Mieterinnen und Mieter.
Demnach entschieden die Karlsruher Richter, dass ein einseitiger Kündigungsverzicht eines Mieters nicht rechtswirksam ist. Betroffen von dieser Regelung ist die Klausel:"Es wird vereinbart, dass der Mieter auf sein ordentliches Kündigungsrecht ein Jahr lang, ab Mietbeginn, verzichtet ...". Diese Regelung führt laut dem Bundesgerichtshof zu einer erheblichen Benachteiligung für die Mieter. Der Mieter verzichtet in Bezug auf diese Klausel auf sein Kündigungsrecht und erhält hingegen keinen ausgleichenden Vorteil des Vermieters. Trotz des entgegenstehenden Wortlautes dieser Klausel können die Mieter, laut Siebenkotten, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten das entsprechende Mietverhältnis beenden.
Trotzdem verweist Lukas Siebenkotten erneut darauf, dass durch dieses Urteil längst nicht alle Vertragsregelungen zum Thema Kündigungsverzicht und Kündigungsschluss unwirksam sind. So können Mieter und Vermieter in einem entsprechenden Formularmietvertrag vereinbaren, dass beide Vertragsparteien für einen maximalen Zeitraum von vier Jahren auf das eigene Recht zur Kündigung verzichten (BGH VIII ZR 27/04).Zudem kann bei einem Staffelmietvertrag auf einseitig auf das Kündigungsrecht verzichtet werden. Dieser Verzicht beschränkt sich jedoch auf einen Zeitraum von vier Jahren. Handelt es sich bei der Regelung um eine Individualvereinbarung, erhöht sich diese Frist auf bis zu fünf Jahre. Demnach sind die Mieter für bis zu fünf Jahre an einen entsprechenden Mietvertrag gebunden. Siebenkotten erklärte die vorzufindende Rechtslage als kompliziert. Aus diesem Grund sollen sich die Mieter vor Abschluss oder Kündigung des Mietvertrages bei dem örtlichen Mieterverein Rechtsrat holen. Erste Informationen zu dem Thema Kündigung findet man zudem auf der Internetpräsenz des DMB
www.mieterbund24.de.