Wohngeld 2009: Ab 01.01.2009 gilt neues Wohngeldrecht

  1. 14.01.2009 10:39
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In diesen Tagen unterstreicht Lukas Siebenkotten, der Direktor des Deutschen Mieterschutzbundes (DMB) die Änderungen und den damit verbundenen Erfolg des neuen Wohngeldrechtes. Demnach stehen circa 800.000 Haushalten zusätzlich 520 Millionen Euro zur Verfügung. Desweiteren sollen 200.000 zusätzliche Haushalte zum ersten Mal einen Zuschuss von Seiten des Staates zum Wohnen bekommen. Im Jahr der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise schafft das neue Recht Erleichterung bei den deutschen Bürgern. Durchschnittlich erhalten die Wohngeldempfänger einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 140 Euro. Das sind 60 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Zusätzlich haben die Bürger die Möglichkeit, einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu erhalten. Für die Einpersonenhaushalte beträgt dieser 100 Euro und für Zweipersonenhaushalte können 130 Euro beantragt werden.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Änderungen und Regelungen zum Wohngeld

Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten in den meisten Fällen eine automatische Neuberechnung des monatlichen Zuschusses ab Januar 2009. Demnach müssen Mieter mit einem Bewilligungsbescheid von Juli 2008 nicht bis Juni 2009 warten, um die Erhöhung in Anspruch nehmen zu können. Die Neuberechnung sollte bereits in den ersten Monaten in den betreffenden Haushalten ankommen.

Die für die Berechnung des Wohngeldes maßgeblichen Höchstbeträge der unterschiedlichen Baualtersklassen entfallen. Bis 2008 galt: Die monatlichen Höchstbeträge richteten sich wesentlich an Alter und Komfort des Hauses aus. Umso weniger Komfort vorhanden war, umso geringer wurden auch die Höchstbeträge eingestuft. Ab dem Jahr 2009 ist nur noch eine Baualtersklasse vorhanden. Aus diesem Grund kann bei den berücksichtigten Beträgen mit wesentlich höheren Beträgen gerechnet werden. Von dieser Regelung werden vor allem Mieter älterer Gebäude profitieren.

Um zehn Prozent werden die bisherigen Höchstbeträge angehoben. Diese Regelung bringt entscheidende Verbesserungen mit sich. Von diesen profitieren in erster Linie Mieter, deren gezahlte Miete über dem vom Gesetz festgelegten Höchstbetrag liegt.

Das Wohngeld ist insgesamt höher. Um rund 8 Prozent werden die Tabellenwerte und somit auch die Auszahlungsbeträge angehoben. Von diesen Änderungen profitieren alle Wohngeldempfänger.

Das erste Mal werden die Heizkosten als Grundlage bei der Berechnung des Wohngeldes einbezogen. So dienen als Grundlage für die Berechnung von der Haushaltsgröße abhängige Pauschalbeträge. Für Einpersonenhaushalte handelt es sich um 24 Euro, bei Zweipersonenhaushalten fallen 31 Euro Zuschuss und für jedes weitere Familienmitglied 6 Euro zusätzlich im Monat an.

Zum Teil ändern sich auch die Mietenstufen, welche für die Errechnung der Höchstbeträge von Bedeutung sind. Demnach gilt in 180 Städten und Kreisen der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1.1.2009 eine höhere Mietenstufe. Allerding gilt in mehr als 470 Städten eine niedrigere Mietstufe. Beim Alten bleibt es hingegen in weit mehr als 1000 Fällen.

Die Wohngeldempfänger erwartet im Frühjahr 2009 ein Einmalzahlung. Auf Grund der erheblich angestiegenen Energiepreise erhalten diejenigen einen Heizkostenzuschuss als Ausgleich, die in dem Zeitraum von Oktober 2008 bis März 2009 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Für Einpersonenhaushalte beträgt der Zuschuss 100 Euro, Zweipersonenhaushalte erhalten 130 Euro und für jedes weitere Familienmitglied werden 25 Euro gezahlt.

Lukas Siebenkotten, vom deutschen Mieterbund verwies nochmals auf ein vierseitiges DIN-A4-Flugblatt vom Deutschen Mieterbund. Durch dieses können sich interessierte Mieterinnen und Mieter zum neuen Wohngeldrecht und den damit verbundenen Möglichkeiten informieren. Das Flugblatt ist zum einen bei allen örtlichen DMB – Mietervereinen erhältlich und steht auf www.mieterbund.de im Internet druckfertig zur Verfügung.






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