Anzeigepflicht für Photovoltaikanlagen

  1. 13.01.2009 16:26
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Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen seit dem 01.01.2009 Standort und Leistung ihrer Anlage an die Bundesnetzagentur melden. Die Meldepflicht gilt für alle Anlagen, die nach dem Jahreswechsel in Betrieb gehen. Solche Photovoltaikanlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt liefen, brauchen nicht gemeldet zu werden. Die Bundesnetzagentur rechnet mit jährlich mehreren zehntausend Datenmeldungen. Auf der Internetpräsenz der Bundesnetzagentur stehen Erläuterungen sowie das zu verwendende Formular zum Download bereit.

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: "Nur wenn Betreiber ihre Anlage angezeigt haben, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten." Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien sind einer jährlichen Degression unterworfen, die sich am Jahr der Inbetriebnahme der geförderten Photovoltaikanlage richtet. Der Vergütungssatz wird geringer, je später die Ökostrom-Anlage in Betrieb geht.

Die Meldepflicht für Ökostrom-Anlagen wurde mit der Novellierung des EEG neu eingeführt. Sie hat direkte Auswirkungen auf die Vergütungssätze, die für die Einspeisung des in den Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms gezahlt werden. Die für das Folgejahr ermittelten Degressions- und Vergütungssätze werden jährlich zum 31.10. im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Kurth: "Die Degression, die für Photovoltaikanlagen gilt, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand der ihr gemeldeten Leistung. Je stärker der Zubau von Photovoltaikanlagen ist, desto höher wird die Degression sein und desto geringer der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen."





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