Missbrauchsverfahren zu Call&Surf-Paketen der Telekom eingestellt

  1. 14.01.2009 05:51
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Das von Alice (HanseNet Telekommunikation GmbH) beantragte Missbrauchsverfahren nach § 42 Telekommunikationsgesetz zu den Vertragslaufzeiten von Call&Surf-Paketen der Deutschen Telekom AG wurde nun von der Bundesnetzagentur eingestellt. Die zuständige Beschlusskammer stellte fest, dass der Tatbestand des Missbrauchs nach § 42 TKG auf Vertragslaufzeiten keine Anwendung findet.

Die Bundesnetzagentur hat den Antrag von Alice jedoch zum Anlass genommen, das Verhalten der Marktbeteiligten zu überprüfen und stellte darauf hin fest, dass derzeit auch keine soliden Gründe vorliegen, die die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens und die Kürzung von Vertragslaufzeiten beschränkt auf Vertragsabschlüsse mit der Telekom rechtfertigen würden.

Die Deutsche Telekom hatte angekündigt, die Vertragslaufzeiten des "Einsteigerprodukts" der Produktlinie Call&Surf, den Tarif Call&Surf-Basic, ab dem 01.01.2009 von momentan 24 Monaten wieder auf 12 Monate zu senken. Damit will die Telekom Neukunden einen Anreiz geben, Komplettpakte aus Telefonanschluss, Internet und Verbindungsflatrate auszuprobieren und sich nicht all zu lange binden zu müssen.

Mathias Kurth von der Bundesnetzagentur bemerkt: "Der Verbraucher sollte sich vor Vertragsabschlüssen jedweder Art über die im Zusammenhang mit dem Preis einzugehende zeitliche Bindung klar werden und diese bei Vertragsabschluss mit ins Kalkül ziehen."





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