Der Deutsche Ärzteverband weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel bestimmte Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaindustrie auslaufen beziehungsweise neu in Kraft treten. Das bedeutet, dass gesetzlich krankenversicherte Patienten damit rechnen müssen, nicht die gewohnten verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu bekommen wie bisher, sondern solche anderer Hersteller. Medikamente, die unter die Rabattverträge fallen, haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Präparaten. Patienten sollten sich so früh wie möglich bei ihrem Apotheker beraten lassen, welche Auswirkung die Umstellung auf ein neues Präparat hat und wie dessen Wirksamkeit sich eventuell von dem Vorgängerpräparat unterscheidet.
Doch auch mitten im Jahr sind gesetzlich Versicherte nicht von der Umstellung solcher Rabattverträge verschont. Die AOK hat zum Beispiel in den vergangenen Monaten insgesamt 64 Wirkstoffe europaweit ausgeschrieben, deren Rabattverträge zum 01.03.2009 in Kraft treten sollen. Die Deutsche Angestellten Krankenkasse DAK sucht ebenfalls zurzeit Partner unter den Pharmaherstellern für 18 Wirkstoffe.
Die praktische Umsetzung war mit Hilfe der 21.500 Apotheken kein Problem, da diese die Rabattverträge von Anfang an unterstützt haben. Allerdings sorgen Erklärungsbedarf und Logistikprobleme weiterhin für einen erheblich höheren Zeitaufwand. Nur in Einzelfällen haben Rabattarzneimittel keinen Vorrang, nämlich dann, wenn der Arzt mit dem Zusatz "aut idem" keinen Austausch von Medikamenten erlaubt und dies auf dem Rezept so vermerkt. Auch in Nacht- und Notdiensten sowie bei pharmazeutischen Bedenken werden teilweise Präparate benutzt, die nicht unter die Rabattregelung fallen.