Aus Reihen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kommt heftige Kritik darüber, dass die Zeitarbeitsbranche zum wiederholten Male nicht in das Arbeitnehmerentsendegesetz integriert wurde. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn kommentiert: "Stattdessen hat die Bundesregierung jetzt eine ‚Lösung‘ gefunden, die in Wahrheit eine Mogelpackung ist. Der zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Mindestlohn findet keine Berücksichtigung. Damit ist dem Lohndumping weiterhin Tür und Tor geöffnet."
ver.di kritisiert, dass die Regierung den Tarifvertragsparteien mit dieser Regelung vor den Kopf stoße. Außerdem wären somit die Beschäftigten von Zeitarbeitsfirmen weiterhin dem so genannten Lohndumping ausgesetzt. Jahrelange Anstrengungen, die Zeitarbeit in das Entsendegesetz aufzunehmen und den ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären waren umsonst.
Gewerkschaften sind sich einig, dass es eine unter Lohngrenze von 7,51 Euro geben muss und dies verbindlich auch für die Zeitarbeit gelten müsse. Gerstenkorn betonte, dass die angestrebte Einführung einer Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz keinen angebrachten Ersatz darstelle, zumal sowohl das Festlegungsverfahren wie auch die Höhe weiterhin das Geheimnis der Bundesregierung bleibe.
Die praktische Handhabung eines Abweichungskorridors von den Tarifen der Einsatzbetriebe wird nach Meinung der ver.di-Sprecherin einen unkalkulierbaren administrativen Aufwand auslösen und sogar für manche Branchen zu einer Schlechterstellung führen.