Freie Scheiben bei Eis und Schnee
Die Experten der ARAG Versicherungen raten, unbedingt auf freie Sicht bei Eis und Schnee zu achten. Nach kalten Winternächten, die ja momentan heftige Minusgrade vorweisen, sind Autoscheiben oft komplett zugefroren, wenn man nicht den Luxus einer Garage genießen kann. Das Befreien der Fensterscheiben von Eis ist oft beschwerlich und führt zu steifen und eiskalten Fingern. Keine schöne Vorstellung, so früh am Morgen! Dennoch ist es absolut notwendig, dass sämtliche Scheiben vor Fahrtbeginn sorgfältig von Schnee und Eis befreit werden. Von der Verwendung von heißem Wasser wird abgeraten, da dies Spannungsrisse in der Scheibe verursachen kann. Auch der gute alte Eiskratzer ist nicht unbedingt das Mittel der Wahl, da er zu Beschädigungen an der Scheibe führen kann. Am besten wischt man Schnee und lose Eisbrocken mit der Hand oder einer Bürste von der Scheibe und nutzt für den Rest ein handelsübliches Enteisungsspray. Man kann zugefrorene Scheiben jedoch auch von vorne herein vermeiden, indem man sie nach dem Abstellen mit entsprechenden Abdeckungen, Folien oder Decken abdeckt. So spart man sich die Mühe am Morgen. Auf gar keinen Fall, so die ARAG-Experten, darf man sich dazu hinreißen lassen, sich mit einem kleinen Guckloch auf den Weg zu machen, denn solch grob fahrlässiges Verhalten kann den Versicherungsschutz kosten und in einer Katastrophe enden.
Ab in den Winterurlaub – sind die Reifen o.k.
Die deutsche Regelung bezüglich der Bereifung im Winter lautet gemäß Straßenverkehrsordnung: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage…“. Eine Pflicht zur Nutzung von Winterreifen besteht also nicht, die Reifen müssen nur den Wetterverhältnissen adäquat angepasst sein.
ARAG-Experten warnen jedoch, dass in einigen Ländern und Regionen sehr wohl eine zwingende Winterreifenpflicht besteht. In Lettland, Estland und Finnland sind zum Beispiel noch bis zum 28. Februar Winterreifen vorgeschrieben, in Litauen bis zum 1. April und im italienischen Aostatal sogar bis zum 15. April. Vereinzelt sind in Frankreich und bis 30. April auch in Tschechien Winterreifen vorgeschrieben, wenn dies durch Straßenschilder kenntlich gemacht wurde. In Slowenien und Österreich sind bei winterlichen Straßenverhältnissen bis zum 15.03/15.04. entweder Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe oder Schneeketten Pflicht. An der Grenze zu Ungarn und Kroatien kann es passieren, dass einem die Einreise verweigert wird, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Schneeketten mitführt.
Um einen unbeschwerten Winterurlaub schon von Anfang an genießen zu können ist es wichtig, sich vor Reisebeginn über das jeweilige Urlaubsland und die Länder, die man auf der Durchreise besucht, zu erkundigen. Welche Bereifung ist erforderlich Sind Schneeketten Pflicht Welche Regelungen gelten bei Eis und Schnee Sonst kann die Urlaubsreise ins Winterparadies zur bösen Überraschung werden.