Keine GEZ-Gebühren bei dienstlichen PCs

  1. 03.02.2009 13:57
  2. Miete & Nebenkosten
  3. Tarifeverzeichnis

ARAG-Experten weisen darauf hin, dass ein Computer, der ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden darf, kein gebührenpflichtiges Rundfunkempfangsgerät darstellt. Das Verwaltungsgericht in Berlin entschied unter Aktenzeichen VG 27A 245/08, dass das Gerät zwar technisch dazu in der Lage sei, Radio- und Fernsehsender zu empfangen, eine Gebührenpflicht entsteht jedoch daraus nicht, wenn dieses nicht typischerweise zum Empfang dieser genutzt wird bzw. werden darf.




14.05.OLG Karlsruhe erklärt Bearbeitungsgebühren für Darlehen für unwirksam
23.04.Kreditkarte: Keine Gebühren für Flugticketkauf
21.03.Apple für gebührenpflichtige Hersteller-Garantie abgemahnt

16.03.BGH-Urteil: Bei Mietminderung kein Protokoll mehr
06.03.BGH stellt Rechtssicherheit zur Darlegungslast in Sachen Mietminderung her
05.03.Kosten für Rauchmelder muss der Mieter tragen
Tipp: Energieausweis vor dem Einzug prüfen