Besonders Ehepartner, eingetragene Lebensgefährten oder Kinder, also Verwandte 1. Grades, profitieren von den Veränderungen bei der neuen Erbschaftssteuer. Geschwister und andere Verwandte hingegen haben eine höhere Steuerbelastung zu fürchten. Dazu erläutert die Stiftung Warentest in der Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (Februar) die neuen Regeln zu Schenkung und Erbschaft. Langfristige Planung und portionsweise Geschenke hingegen verhelfen hierbei zu großen Vorteilen bei der Steuer.
Wird Wohneigentum mindestens in den nächsten 10 Jahren von den Erben bewohnt, so können diese es steuerfrei erben. Das ist eine der Neuregelungen, die die Übernahme von selbst genutzten Immobilien erleichtert. Früher hat das Eigentum noch den Freibetrag der Erbberechtigten belastet.
Auch ein Vermögen bis zu einer halben Million kann ohne steuerliche Abgaben an den Ehepartner vererbt werden, wobei es vorher 193.000 Euro weniger gewesen sind. Übrigens gilt das auch für homosexuelle Paare, welche nach der neuen Regelung zur Erbschaftssteuer heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt werden. Dazu müssen sie aber als Lebenspartnerschaft eingetragen werden.
Kinder können von ihren Eltern fast das Doppelte an Barvermögen ohne Steuerbelastung erben, als es vorher möglich war. Persönliche Freibeträge für leibliche, Stief- und Adoptivkinder sind von 205.000 Euro auf neu 400.000 Euro angestiegen. Hinterlassen beide Eltern ihr Erbe nach einem gemeinsamen Tod, so sind das 800.000 Euro.
Weitere nützliche Hinweise und Tipps zu diesem eher unschönen Thema finden sich z. B. im Internet unter
www.test.de oder in der Ausgabe der Zeitschrift Finanztest vom Februar.