Das Kassieren von versteckten oder gar unzulässigen Gebühren scheint bei vielen Banken Gang und Gäbe zu sein, wie die Stiftung Warentest nach Auswertung eines Leseraufrufs in der Zeitschrift Finanztest zum Thema Bankgebühren feststellt.
Wenn sich zum Beispiel die Kontoführungsgebühren erhöhen, so ist es nicht ausreichend, wenn das Kreditinstitut dies auf seiner Homepage bekannt gibt. Vielmehr müssen die Preise wesentlicher Leistungen in den Schalterräumen der Filialbanken aushängen. Auf Nachfrage müssen Banken grundsätzlich eine Preisliste aushändigen, auf der die Preise für sämtliche Dienstleistungen durch das Kreditinstitut aufgeführt sind.
Viele Kleinbeträge fallen dem Bankkunden erst beim genauen Studieren der Kontoauszüge auf, da nicht gesondert darauf hingewiesen wird. Und auch wenn die Bank gewisse Arbeiten ausführt, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind, dürfen die Gebühren nicht dem Kunden aufgebürdet werden.
Aber auch bei der Baufinanzierung finden sich Gebühren – wie etwa Schätzgebühren – die den Kunden oft Mehrausgaben von mehreren Hundert Euro verursachen. Allerdings sind diese Gebühren nicht zulässig, da die Banken den Immobilienschätzwert in Eigeninteresse ermitteln um so ihr Kreditrisiko einzuschätzen. Die Kosten hierfür müssen die Banken tragen, nicht der Kreditnehmer.
Der in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest erscheinende Artikel listet insgesamt 20 verbotene Gebühren auf. Bankkunden tun gut daran, nicht nachvollziehbare Entgelte umgehend zu reklamieren, denn so stehen die Chancen auf Erstattung gut. Das Einschalten eines Gerichts ist beim Streit um Gebühren allerdings in der Regel nicht notwendig, denn Ombudsmänner vermitteln zwischen Bank und Kunde und machen oft eine Schlichtung zugunsten des Kunden möglich.