Lokalisierung per Mobilfunknetz

  1. 26.01.2009 11:03
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Dass Handys mit Hilfe der Mobilfunknetze lokalisiert werden können, hat Licht- und Schattenseiten. Auf der einen Seite ist man froh, wenn man auf einer entlegenen Landstraße nach einem Unfall gefunden werden kann, oder man den Aufenthalt seines Kindes nachvollziehen kann. Diese Art der Nutzung bringt ein gewisses Maß an Sicherheit, auf das man nicht mehr verzichten möchte. Auf der anderen Seite öffnet diese technische Möglichkeit natürlich auch die Tür für solche Menschen, die andere ohne deren Zustimmung heimlich überwachen wollen.

So lange ein Handy eingeschaltet ist, unterhält es ständigen Kontakt mit dem jeweiligen Mobilfunknetz, wie z. B. Vodafone. Das ist notwendig, damit das Handy jederzeit in der Lage ist, Anrufe und SMS entgegen zu nehmen. Das Handy und der nächstliegende Funkmast nehmen dazu Verbindung auf. Handylokalisierungen basieren auf genau diesem Prinzip. Je mehr Funkmasten in einem Gebiet verteilt sind, desto genauer kann das Handy lokalisiert werden.

Die Handylokalisierung kann zu vielen diversen Zwecken gebraucht werden. Man kann Suchfunktionen einrichten für Kinder oder Freunde, oder nach Restaurants oder Geschäften in der Nähe suchen. Auch eignet es sich für Inhaber einer Firmenflotte, um den Fuhrpark zu überwachen. Möglichkeiten zur legalen Nutzung gibt es viele.

Dieses Tracking wird aber dann kritisch, wenn Menschen ohne ihre Zustimmung heimlich lokalisiert werden. Auch wenn es technisch machbar ist: Es ist illegal. Denn um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, muss der Betroffene der Überwachung zwingend zustimmen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn Gefahr im Verzug ist oder ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Vodafone erfüllt diese Voraussetzung schon seit Beginn der geschäftsmäßigen passiven Lokalisierung durch den Einsatz des so genannten Privacy Managements. Wird ein Vodafone-Kunde passiv lokalisiert, bekommt dieser eine SMS mit der Option, diese Lokalisierung abzustellen oder zuzulassen. Vodafone sorgt durch diese ergänzende Maßnahme dafür, missbräuchliche Lokalisierungen auszuschließen.





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