Im Finanztest Spezial Steuern 2009 gibt es auch dieses Jahr wieder umfassende Infos zu Änderungen im Steuerrecht und Tipps zur Erstellung der Steuererklärung. Besonders 2009 werden viele Menschen mehr Posten als sonst in ihrer Steuererklärung geltend machen können, denn der Bundesgerichtshof hat unter anderem die alte Version der Pendlerpauschale wieder für rechtens erklärt. Das heißt im Klartext, dass jeder Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstelle wieder komplett mit 30 Cent angerechnet wird und nicht wie bei der vorigen Novellierung der Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer. Auch gestaltet sich die Abrechnung der zurückgelegten Kilometer einfacher als zuvor, denn es wird kein Unterschied mehr zwischen Dienstreise, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit mehr gemacht.
Anleger, die 2008 beim Verkauf von Wertpapieren Geld verloren haben, können bei der diesjährigen Steuererklärung den Schaden etwas dämpfen, denn die Finanzbehörden ziehen Verluste aus Spekulationsgeschäften von Gewinnen aus Wertpapieren ab, wenn diese weniger als ein Jahr im Depot lagen. Im Zuge des Verlustvortrages können auch Gewinne aus Mietimmobilien und anderen privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapierverlusten verrechnet werden.
Durch die Novellierung des Steuerrechts kann es Personen im Ruhestand passieren, dass sie für mehrere Jahre Steuererklärungen nachholen müssen. Aber hier gilt: Nur Rentner mit relativ hohem Einkommen müssen Steuern zahlen und beim Großteil der Pensionsbezieher greifen besondere Steuervorteile auf Grund des Alters.
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