Garantierte Mindestlöhne für fast drei Millionen Beschäftigte

  1. 29.01.2009 07:56
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Die Neufassungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes wurden durch den Bundestag verabschiedet. Im gleichen Zuge wurden für sechs weitere Branchen die Einführung von Mindestlöhnen festgelegt: Pflegepersonal in der Altenpflege, Angestellte in der Abfallwirtschaft, Personen, die im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätig sind, Arbeitnehmer in Großwäschereien, und Personen, die im Bereich Weiterbildung und Bergbau-Spezialarbeiten arbeiten, werden in Zukunft Anspruch auf Mindestlohn haben.

Für Branchen, die an der Einführung von allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenzen interessiert sind, steht in Zukunft der Weg des neugefassten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes offen.

Nachdem die Gesetzesentwürfe beschlossen wurden, sprach Bundesarbeitsminister Olaf Scholz von einem "guten Tag" für Beschäftigte und Unternehmen. Weitere Lohnuntergrenzen gelten bereits in den Branchen des Baugewerbes, für Gebäudereiniger und für Briefdienstleistungen.






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