Durch die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegetzes haben Branchen mit Tarifbindung von mindestens 50% nun die Möglichkeit, in das AEntG aufgenommen zu werden. Das Gesetz bietet einen Rechtsrahmen, der tarifverträgliche Lohnuntergrenzen für alle Arbeitnehmer einer Branche verbindlich macht unabhängig davon, ob der Sitz des Unternehmens im In- oder Ausland liegt. Die Neufassung des Gesetzes ist klar und verständlich und auch inhaltlich haben sich einige Änderungen ergeben:
- Sollten konkurrierende Tarifverträge in einer Branche existieren, so erhält der Verordnungsgeber gesetzlich vorgegebene Entscheidungskriterien.
- Stellt eine neu aufgenommene Branche erstmals einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages, so befasst sich zunächst der Tarifausschuss mit der Angelegenheit. Dieser hat Gelegenheit, über die Branche hinausgehende Erwägungen vor der Entscheidung mit einzubringen.
- Mindestlohntarifverträge gelten ausnahmslos für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sind rechtsverbindlich, was gleichzeitig den Vorgaben des europäischen Rechts Rechnung trägt.