Gutachten zur Höhe der Regelleistung: Erhebliches Einsparpotenzial

  1. 30.01.2009 14:03
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Die Höhe der Regelleistung der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wurde nun in Form eines Gutachtens durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Als Regelleistung bezeichnet man die Kapazität eines Kraftwerkes, vorübergehende Leistungsschwankungen der Stromnetze auszugleichen. Als Regelenergie bezeichnet man die tatsächlich zum Ausgleich benötigte Strommenge.

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Regelleistung um etwa 400 MW reduziert werden könnte, auch wenn sie – wie das bisher der Fall war - in jeder der vier Regelzonen individuell bereit gehalten wird. Das würde ein nicht unerhebliches Einsparpotenzial in Millionenhöhe bedeuten. Desweiteren könnte die nicht benötigte Regelleistung dem freien Strommarkt zur Verfügung gestellt werden. Mathias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: "Bereits heute können bei der Regelenergie - unabhängig von der gegenwärtigen Diskussion um eine vertiefte Zusammenarbeit der ÜNB in diesem Bereich - beachtliche Einsparpotentiale zu Gunsten des Verbrauchers gehoben werden."

Das Gutachten sollte auch die Höhe der Regelleistung bestimmen, die bei einheitlicher deutschlandweiter Ausregelung vorzuhalten ist. Hier kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass (ohne Einschränkungen bei der Systemsicherheit) die positive Regelleistung zum Ausgleich einer möglichen Unterspeisung um weitere ca. 400 MW reduziert werden könnte und bei negativer Regelleistung, also für den Fall einer Überspeisung, sogar um rund 1.000 MW.

Kurth weiter: "Die Untersuchungen bestätigen, dass es möglich ist, den Aufwand und die Kosten für Regelenergie weiter erheblich zu verringern. Im Rahmen eines derzeit laufenden Festlegungsverfahrens werden wir jetzt die beiden zur Diskussion stehenden Modelle - zentrale, bundesweite Ausregelung bzw. verstärkte Zusammenarbeit der ÜNB - analysieren und bewerten. Zentrale Punkte hierbei sind die technische Machbarkeit, der wirtschaftliche Nutzen, der Aufwand der Einführung und die Auswirkungen auf die Systemsicherheit."





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