Abwrackprämie soll Neuwagenmarkt stimulieren

  1. 02.02.2009 10:06
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Die Bundesregierung hat mit der so genannten Abwrackprämie eine neue Maßnahme eingeführt, um die lädierte Automobilbranche zu unterstützen und den Kauf von umweltfreundlichen Neuwagen voran zu treiben. Kurz gesagt: Wer sein altes Auto verschrottet und gleichzeitig ein ökologisches neues Fahrzeug erwirbt, bekommt vom Staat eine Verschrottungsprämie von 2.500 Euro. Es steht noch zur Debatte, ob diese Regelung auch auf Leasingfahrzeuge Anwendung finden soll. Eine Endscheidung hierzu steht noch aus.

Laut ARAG gilt diese Prämie für Autos, die vor dem 14.01.2000 erstzugelassen wurden. Notwendige Voraussetzung, um die Prämie erhalten zu können ist, dass das Fahrzeug mindestens 12 Monate auf den Halter zugelassen sein muss.

Für diese Stimulationsmaßnahme zum Wiederbeleben des Automarktes stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Prämie wird nach der Reihenfolge der Antragseingänge so lange ausgezahlt, bis der Gesamtförderungsbetrag aufgebraucht ist bzw. bis zum 31.12.2009.

Bei Antragstellung muss der Fahrzeughalter die ordnungsgemäße Verschrottung des Altfahrzeugs durch einem zertifizierten Schrotthändler vorweisen und den Kaufvertrag eines Neuwagens vorlegen. Beim Halter des Schrottwagens und des Neufahrzeugs soll es sich um die gleiche Person handeln. Ausschließlich umweltfreundliche Neuwagen oder Jahresautos ab Abgasnorm 4 erfüllen die Voraussetzung zum Erhalt der Abwrackprämie.

Möchte der Besitzer eines Altwagens sich ein neues Fahrzeug zulegen, kann dieser die Abwrackprämie ab sofort beim BAFA beantragen: www.bafa.de. Hier kann der Antrag angesehen und ausgedruckt werden. Außerdem können Interessierte unter der Telefonnummer 06196-90 84 70 eine Hotline zum Thema erreichen.

Der Antrag kann auch durch den Verkäufer des Neufahrzeuges erfolgen. Dieser kann auf Wunsch alle notwendigen Papiere beim BAFA einreichen und kümmert sich auch um die Verschrottung des Altwagens. Der Händler kann so die Prämie mit dem Kaufpreis verrechnen und sich das Geld vom BAFA zurückholen.