Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer wird ab 01.07.2009 in Kraft treten. Hauptziel der neuen, emissionsbezogenen Kfz-Steuer ist der Klimaschutz, was im Einklang mit der Strategie der EU zur Minderung der CO2-Emissionen steht.
Nachfolgend die wichtigsten Eckdaten:
CO2-FREIBETRAG
Erfüllt ein PKW die Vorgaben der Europäischen Union zum CO2-Ausstoß, ist dieser steuerfrei. Der CO2-Freibetrag gilt wie folgt für PKW
- bis 2011: 120 Gramm pro Kilometer,
- bis 2012/2013: 110 Gramm pro Kilometer
- ab 2014: 95 Gramm pro Kilometer
LINEARER STEUERTARIF
Die Einführung eines linearen Steuertarifs wird jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belasten. Es fallen 2 Euro je Gramm pro Kilometer.
SOCKELBETRAG
Antriebsraum und Hubgröße bestimmen den Sockelbetrag: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
DIESELFAHRZEUGE
PKW mit Dieselmotor sind befristet steuerbefreit, wenn sie die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
BESTANDSFAHRZEUGE
Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt und nach einer Übergangszeit ab 2013 in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Einzelheiten werden später festgelegt.
EINNAHMEN
In Zukunft wird der Bund nicht nur die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernehmen, auch die Einnahmen fließen ihm zu. In der Vergangenheit gingen die Gelder aus der Kraftfahrzeugsteuer an die Länder.