Nach Berechnungen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA mussten gesetzlich krankenversicherte Patienten im Jahr 2008 1,674 Milliarden Euro für verordnete Medikamente zuzahlen. Dies entspricht einem Zuwachs von 48 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2007. In Deutschland sind Apotheken nach gesetzlichen Regelungen grundsätzlich verpflichtet, die Zuzahlungen von den Patienten einzufordern und anschließend an die entsprechenden Krankenkassen weiterzuleiten.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Patient bei verschreibungspflichtigen Medikamenten 10% des Verkaufspreises tragen muss, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag darf nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten des verordneten Arzneimittels.
Gesetzliche Zuzahlungen dürfen unter gewissen Umständen nicht erhoben werden, wie zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen: Personen unter 18 Jahren sind grundsätzlich immer von der Zuzahlung befreit. Versicherte können einen Befreiungsantrag stellen, wenn die Belastungsgrenze (2% des Jahresbruttoeinkommens, 1% bei chronisch Kranken) erreicht ist. Unter www.aponet.de kann man mit Hilfe eines Zuzahlungsbefreiungsrechners herausfinden, ob man zu dieser Gruppe gehört. Wenn der Preis eines Medikaments 30% unter dem Festbetrag liegt, kann es in die Zuzahlungsbefreiungsliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel. Krankenkassen haben so genannte Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen. Bei der Wahl eines Arzneimittels, das unter diese Rabattverträge fällt, kann die Zuzahlung zur Hälfte oder gar komplett entfallen.