Meister-BAföG: Novelle zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bringt viele Verbesserungen

  1. 18.02.2009 13:12
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Der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) wurde durch den Bundestag am 12.02. verabschiedet.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan: "Das Meister-BAföG ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Mit den nun eingeführten Leistungsverbesserungen sorgen wir für die richtigen Weichenstellungen, um noch mehr Menschen als bisher für Fortbildungen zu gewinnen und einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs sicher zu stellen."

Beim Bildungsgipfel in Nürnberg wurde von Bund und Ländern vereinbart, mehr Geld in Qualifizierung und Bildung zu stecken und Weiterbildungsmaßnahmen zu unterstützen. In den nächsten 4 Jahren werden etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investiert, der Bund trägt hiervon etwa 212 Millionen Euro, die Länder rund 60 Millionen Euro. Schavan weiter: "Dieses Ziel haben wir nun mit der gemeinsamen Erarbeitung und Finanzierung der Novelle des Meister-BAföG konkret umgesetzt. Gerade vor dem Hintergrund der Konjunkturlage und des demografiebedingten Fachkräftemangels müssen wir jetzt Fortbildung attraktiver machen. Die Verbesserungen bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung leisten dazu einen wertvollen Beitrag."

Zahlreiche Verbesserungen werden mit der Novelle erreicht. So wird zum Beispiel eine Leistungskomponente eingebaut, die diejenigen, die eine Fortbildung bestanden haben, 25% des Darlehens erlässt. Damit soll die Motivation wachsen, Fortbildungen fortzuführen und abzuschließen. Fortbildungswillige mit Kindern werden mehr unterstützt, der Kinderzuschlag steigt von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat und wird bis zur Hälfte bezuschusst und nicht wie bisher lediglich als Darlehen gewährt. Auch wird es einen Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 113 Euro pro Kind geben.

Erfolgt nach der Fortbildung eine Existenzgründung und werden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wird dies in Zukunft noch stärker honoriert. Bei dauerhafter Einstellung eines Auszubildenden oder eines neuen Mitarbeiters wird ein Darlehensteilerlass von 33% gewährt.

Aufstiegsfortbildungsmöglichkeiten für Erzieher werden ebenfalls nach dem AFBG gefördert, um die Qualität der frühkindlichen Erziehung weiter zu verbessen. Auch in Ländern, in denen keine landesrechtlichen Regelungen existieren, werden Aufstiegsfortbildungen in den Pflegeberufen und der Altenpflege fortan förderfähig sein. So soll dem wachsenden Fachkräftebedarf im Pflegebereich Rechnung getragen werden.

Um eine bessere Integration von Migranten mit Bleibeperspektive zu erreichen, wird nun auch die Fortbildung für diese gruppe wesentlich verbessert. Nun müssen fortbildungswillige Migranten nicht wie zuvor 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen. "Damit leisten wir auch einen Beitrag zur besseren Integration von Ausländern", so Ministerin Schavan.





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