Regierungsentwurf: Verbraucherschutz beim bargeldlosen Zahlungsverkehr.

  1. 24.02.2009 08:25
  2. Konten & Karten
  3. Tarifeverzeichnis

Im Bereich der Zahldienste (bargeldloser Zahlungsverkehr) werden in Zukunft einheitliche Rechte und Pflichten europaweit gelten. Es wird erstmals für inländische wie auch für grenzüberschreitende Zahlungsverfahren (Kartenzahlung, Lastschrift, Überweisung) einheitliche Regelungen geben.
Vorsetzung von Neuregelungen für Verbraucherdarlehen, bargeldlosen Zahlungsverkehr und Rückgabe-/Widerrufsfristen

Zahlungsdienste



Die Rechtssicherheit wird erhöht und die Durchführung wird zur gleichen Zeit einfacher. Die so genannte SEPA (single euro payments area), ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum, ermöglicht es Anbietern von Zahlungsdiensten, europaweite Verfahren (so genannte SEPA-Produkte) zu entwickeln. So wäre es etwa durch ein europäisches Lastschriftverfahren möglich, Telefon- und Stromkosten einer Ferienwohnung auf Mallorca oder die Miete einer Studentenwohnung beim Auslandsstudium bequem und regelmäßig von einem deutschen Konto aus zu zahlen. Auch bei Online-Bestellungen könnten in Zukunft Überweisungen und Lastschriftverfahren verwendet werden und man wäre nicht auf die Kreditkarte angewiesen.

Der Standort eines Anbieters wird also in Zukunft kein Hindernis mehr sein – der Kunde kann sich im europäischen Ausland für das günstigste Angebot entscheiden und bezahlen, wie er es auch innerhalb Deutschlands tun würde. Gleiche Rahmenbedingungen fördern den grenzüberschreitenden Wettbewerb, da es für den Kunden einfacher wird, Angebote zu vergleichen.

Die Ausführungs- und Wertstellungsfristen werden verkürzt. Grenzüberschreitende Überweisungen waren bisher innerhalb von 5 Werktagen auszuführen. Ab 2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. In der Zwischenzeit gilt eine 3-tägige Ausführungspflicht.

Das Widerrufs- und Rückgaberecht



Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht, wie sie zurzeit bestehen, werden neu geordnet, um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für Verbraucherverträge sondern auch für Versicherungsverträge. Verwenden Unternehmer für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster, müssen sie künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte fürchten. Auch bei Geschäften, die über Internetauktionsplattformen oder reine Versandfirmen erfolgen, können sich Verkäufer und Käufer über vereinfachte und klare Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen freuen.





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